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Teilnahmebedingungen
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Das Seminar findet bei mindestens zehn und höchstens zwanzig Anmeldungen statt.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der/die Teilnehmer/in eine Buchungsbestätigung.
Die Zahlung der Rechnung hat vor Beginn des Seminars zu erfolgen.
Sollte der/die Teilnehmer/in unerwarteter Weise nicht am Seminar teilnehmen können, entstehen ihm/ihr bei schriftlicher Absage bis spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn keine Kosten. Für Absagen, die bis spätestens zwei Wochen vor Beginn bei InSTEP eintreffen, wird der halbe Seminarpreis in Rechnung gestellt. Die Absage gilt nur dann als rechtzeitig eingegangen, wenn sie von InSTEP bestätigt wurde. Bei später eingehenden bzw. bei nicht bestätigten Absagen oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Ausnahme: Der/Die Teilnehmer/In benennt einen Ersatzteilnehmer.
Im Fall einer vom Arzt bescheinigten Erkrankung des/der Teilnehmer/in wird die Teilnahme an einem späteren Seminar vereinbart.
InSTEP behält sich vor, Veranstaltungen räumlich zu verlegen oder abzusagen bzw. im Falle zwingender Verhinderung des Trainers (etwa bei Krankheit) für qualifizierten Ersatz zu sorgen. Für den Fall der endgültigen Absage durch InSTEP, verpflichtet sich InSTEP, die Seminargebühren zu erstatten.
Am Ende des zweiten Teils des Seminars bekommen alle Teilnehmer/innen eine Bescheinigung über die Teilnahme am Seminar.
Im Anschluss daran wird ein individuelles Gespräch zwischen Teilnehmer/in und den Seminarleiterinnen über die Zusammenarbeit im InSTEP Trainernetzwerk geführt. Die Entscheidung bzgl. der Teilnahme am InSTEP Trainernetzwerk wird in beidseitigem Einvernehmen getroffen. Für weitere Details s. www.instep-online.de/Qualifizierung als Kursleiter/in/Zertifizierung - Trainernetzwerk .
Sollte sich der/die Teilnehmer/in entscheiden, dem Trainernetzwerk nicht beizutreten, ist es ihm /ihr gestattet, sog. `Elternkurse nach der STEP Methode´ mit dem erworbenen Trainingsmaterial zu geben. Die Verwendung des markenrechtlich geschützten STEP Logos ist jedoch untersagt. Auch ein Logo, das dem STEP Logo ähnlich ist, ist nicht gestattet.
Das im Rahmen des Seminars erworbene Trainingsmaterial ist ausschließlich für den Einsatz in eigenen Elternkursen bestimmt. Jedem/r Kursteilnehmer/in steht ein Exemplar der Kursunterlagen zu. Jede weitere Vervielfältigung zugunsten Dritter ist untersagt.
Auch die Vervielfältigung der Unterlagen, die in den Elternkursen vergeben werden, ist nur zur Verteilung an die Teilnehmer/innen des Kurses gestattet. D.h. den Eltern ist die Weitergabe des Materials ebenfalls untersagt.
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